Ausbildung

Unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und im Interesse des einzelnen Patienten ist die medizinische und vor allem die psychologisch-rehabilitative Komponente dieses verantwortungsvollen Berufes hervorzuheben. Für die Ausgestaltung der Prothesenfunktion, Bestimmung der Materialien sowie der technischen und künstlerischen Umsetzung bedarf es fachlicher wie vor allem erfahrungsbasierter Kenntnisse und ein besonderes Maß an Geduld und Liebe zu diesem Beruf.
Daher favorisiert der Berufsverband Deutscher Augenprothetiker (BVDA e.V.) die Ausbildung nach dem dualen System der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeinbildende Inhalte und theoretische Grundkenntnisse werden in der Glasfachschule Lauscha vermittelt. Die praktischen Fähigkeiten in der medizinisch-prothetischen Herstellung und die individuelle Versorgung am Patienten werden im jeweiligen Ausbildungsbetrieb erlernt (Abschluss nach 3 Jahren: Glasbläser/Fachrichtung Kunstaugen).
Nach weiteren 3 Jahren und nach insgesamt 6-jähriger Ausbildung und erfolgreicher Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Südthüringen erhält der Absolvent den staatlichen Titel „Geprüfter Augenprothetiker“.

Glasbläser/ Fachrichtung Kunstaugen

Nach dem dualen Ausbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Ausbildung an zwei Lernorten, die theoretische Grundausbildung eines Augenprothetlkers in der Glasfachschule Lauscha und im jeweiligen Ausbildungsbetrieb die Praxis.

Die staatliche „Ausbildungsordnung“ für die betriebliche Ausbildung, präzisiert durch den überbetrieblichen Ausbildungsrahmenplan des BVDA, und der „Rahmenplan" der Berufsschule sind aufeinander abgestimmt.

Nach Satzung § 2 Absatz 3 fördert der Berufsverband Deutscher Augenprothetiker die untrennbare Einheit von Farbgestaltung (Grundausbildung) und Augenprothetik. Die gute Grundausbildung bildet das Fundament für die spätere Berufsausübung. Die Beherrschung der Herstellungstechnologie und das Verständnis der Gesetze, denen der Werkstoff Glas unterworfen ist, bilden vorerst die Basis. 

Nachdem hier der Auszubildende das Trennen, Fügen, Umformen und Mischen der entsprechenden Gläser, die farbliche Gestaltung der Iris, den Aufbau der vorderen Augenkammer und die Herstellung  von Interims- und Standartaugenformen erlernt hat, schließt sich die 2. Ausbildungsstufe an.



Geprüfter Augenprothetiker

Hier werden weiterführende Fähigkeiten in der medizinisch-prothetischen Ausbildung zur Augenprothesenherstellung und Versorgung des jeweiligen Patienten vermittelt.

Kenntnisse der verschiedensten Disziplinen, Rohstoff- und Werkstoffkunde, Farbenlehre, medizinische und ästhetische Anatomie, Anthropologie, Physiologie, (einfühlsame) Psychologie und künstlerisches Empfinden sind nötig, um letztendlich durch handwerkliches Geschick die Theorie in die Tat umsetzen zu können.

Unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und im Interesse des einzelnen Patienten ist die medizinische Komponente dieses verantwortungsvollen Berufes besonders hervorzuheben. Die Notwendigkeit dieser Präsenz ergibt sich aus dem Faktum, daß Roh- und Halbfertigprodukte verarbeitet werden, die erst durch Beratung, Sonderanfertigung und Individuelle Anpassung im persönlichen Kontakt mit dem Patienten zu einem vollwertigen Heil- und Hilfsmlttel werden. Für die Ausgestaltung der Funktion, Bestimmung der Materialien, technische und künstlerische Umsetzung bedarf es im Interesse der Patienten meisterlicher Kenntnisse und Fertigkeiten.

Manuelle Kunstfertigkeit, naturwissenschaftliche Kenntnisse, intuitives “Fingerspitzengefühl“ und in besonderem Maße viel Geduld und Liebe zu diesem Beruf führen bei entsprechender Berufserfahrung und Praxis zu bewundernswerten Erfolgen.


Grundlagen zur Berufsstandsicherung


Nach langwierigen Konferenzen wurde zum 01.08.1998 der Beruf des Glasbläsers mit staatlicher Anerkennung neu erstellt. Neben weiteren Fachrichtungen konnte die Fachrichtung Kunstaugen mit Zustimmung aller Vereinigungen und Gruppierungen innerhalb der deutschen Augenprothetik neu erstellt werden. Das gesamte Verfahren wurde vom Vorsitzenden unseres Berufsverbandes Deutscher Augenprothetiker (BVDA) e.V. Herrn Theo Knauer als Sachverständiger des Bundes begleitet.


Aufgrund der geringen Ausbildungsverhältnisse war und ist eine bundesweite staatliche Fortbildungsregelung nicht möglich. Zur zukünftigen Sicherung der Fachqualifikation war somit die Forderung nach einer Kammerregelung nach § 46.1 oder § 46.2 zwingend.


Deshalb hat unser Berufsverband Deutscher Augenprothetiker (BVDA) e.V. einen entsprechend ausgearbeiteten Ausbildungsrahmenplan für die Fortbildung zum Augenprothetiker der Handwerkskammer Südthüringen unterbreitet.

 

Diesen Beruf auch weiterhin in seinem Heimatland Thüringen bezüglich einer entsprechenden staatlichen Abschlussprüfung zu belassen, war obligat, denn das Kunstauge wurde 1835 im thüringischen Lauscha von Ludwig Müller-Uri (1811-1888) entwickelt. Alle Kollegen unserer heute nicht nur in Europa tätigen Zunft besitzen in Lauscha ihre Wurzeln und Ihre aus Thüringen stammenden Vorfahren oder Lehrmeister waren es, welche sie schulten.


Anschließend wurde gemeinsam mit der Handwerkskammer Südthüringen, dem Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und der vertretenen IG BCE eine “Besondere Rechtsvorschrift” zu einer speziellen Fortbildungsprüfung erarbeitet.

 

Handwerkskammern sind berechtigt “Besondere Rechtsvorschriften” für spezielle Fortbildungsprüfungen zu erlassen. Diese “Besonderen Rechtsvorschriften” müssen zunächst durch den Berufsbildungsausschuss und danach durch die Vollversammlung der Handwerkskammern beschlossen werden. Anschließend leitet dann, in unserem Fall, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) ein Genehmigungsverfahren ein. Nach Abdruck der genannten Vorschrift in der “Deutschen Handwerks Zeitung” tritt die “Besondere Rechtsvorschrift” in Kraft.


Für das Ablegen von Prüfungen muß weiterhin vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI), bzw. von Berufsbildungsausschuss und Vollversammlung der Handwerkskammer ein Fortbildungsprüfungsausschuss bestätigt werden.


Am 12.05.2005 erfolgte die Zustimmung des Berufsbildungsausschusses, am 25.06.2005 die Zustimmung der Vollversammlung der Handwerkskammer Südthüringen. Anschließend wurde die Genehmigung durch das zuständige Thüringer Ministerium (TMWAI) erteilt und die Veröffentlichung der “Besonderen Rechtsvorschrift” erfolgte in der Deutschen Handwerks Zeitung DHZ Nr. 17 vom 09.09.2005.


Der bestätigte Fortbildungsprüfungsausschuss besteht zur Zeit aus 4 Mitgliedern:


1 selbständig arbeitender Augenprothetiker

1 angestellter Augenprothetiker

1 Fachschullehrerin

1 Ophthalmologin

Bei Bedarf kann der Fortbildungsprüfungsausschuss um jeweils 2 Mitglieder (1 selbständig arbeitender und 1 angestellter Augenprothetiker) erweitert werden.

Die ersten Prüfungen zum " Geprüften Augenprothetiker " fanden am 01.10.2005 in Lauscha erfolgreich statt.

Die optimale Beratung, Sonderanfertigung, Anpassung und Erläuterung sowie Einweisung in den Gebrauch der Augenprothese ist durch den staatlich anerkannten Abschluss "Geprüfter Augenprothetiker" zukünftig erfolgreich gesichert.


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